Rechtssicherheit
Wer unter das BFSG fällt, riskiert bei Verstößen Anordnungen der Marktüberwachung und Bußgelder bis 100.000 €. Eine geprüfte Umsetzung nimmt das Risiko.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es trifft nicht jede Website, aber mehr Unternehmen, als viele annehmen: Wer Verbrauchern online einen Vertragsabschluss anbietet, muss die Seite barrierefrei gestalten. Unabhängig vom Gesetz gilt: Eine barrierefreie Website ist für alle Besucher leichter zu bedienen und wird von Google besser verstanden.

Barrierefrei ist eine Website, wenn Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder Lerneinschränkungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist. Pflicht ist das nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025 für Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Onlineshops und Buchungssysteme. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen nicht darunter, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Wer unter das BFSG fällt, riskiert bei Verstößen Anordnungen der Marktüberwachung und Bußgelder bis 100.000 €. Eine geprüfte Umsetzung nimmt das Risiko.
Rund ein Zehntel der Bevölkerung lebt mit einer Behinderung, dazu kommen ältere Nutzer. Eine bedienbare Seite verliert diese Besucher nicht.
Saubere Überschriften, Alt-Texte, Kontraste und Tastaturbedienung sind genau das, was Google und KI-Systeme auswerten.
Klare Struktur, lesbare Schrift und eindeutige Formulare helfen jedem Besucher, nicht nur Menschen mit Einschränkung.
Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites ist der Begriff „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ entscheidend: Erfasst sind Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Typische Fälle sind Onlineshops, Buchungs- und Reservierungssysteme, Ticketverkauf, Online-Terminvereinbarung mit Vertragscharakter und Kundenportale.
Nicht erfasst ist eine Website, die nur über das Unternehmen informiert und Kontaktdaten nennt, also die klassische Firmenpräsenz eines Handwerksbetriebs, einer Kanzlei oder einer Praxis ohne Online-Abschluss. Ein Kontaktformular allein macht noch keinen elektronischen Geschäftsverkehr; es kommt auf den Zweck an. Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) sind ebenfalls nicht betroffen.
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ein kleiner Onlineshop mit drei Mitarbeitern fällt damit nicht unter die Pflicht. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Hersteller erfasster Produkte.
Ich bin Webdesigner, kein Jurist. Ob Ihre Website im Einzelfall unter das Gesetz fällt, klären Sie mit der IHK oder einer Kanzlei. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht dazu ausführliche Fragen und Antworten.
Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. Dahinter stehen vier Grundsätze: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. In der Praxis bedeutet das für eine Firmenwebsite:
Am Anfang steht eine Prüfung der bestehenden Seite mit automatischen Werkzeugen und von Hand: Screenreader, Tastatur, Kontrastmessung, Zoom. Daraus entsteht eine Liste nach Schweregrad. Vieles davon lässt sich an einer sauber gebauten WordPress-Website ohne Neubau beheben: Alt-Texte, Überschriften, Kontraste, Formularbeschriftungen, Fokus-Darstellung. Schwieriger wird es bei Themes und Page-Buildern, die Struktur und Bedienung fest vorgeben, oder bei Shops mit vielen Drittanbieter-Erweiterungen.
Bei einer neuen Website baue ich Barrierefreiheit von Anfang an ein. Das kostet im Projekt wenig zusätzlich, weil Struktur, Kontraste und Tastaturbedienung ohnehin zum sauberen Webdesign gehören. Nachträglich an einer fremden Seite ist der Aufwand höher und hängt vom Zustand ab. Beides bekommt vorab einen Festpreis, Rahmen auf der Preisseite.
Overlays, also Schaltflächen, die eine Website per Skript „barrierefrei schalten“, versprechen eine Lösung in fünf Minuten. Sie ändern Kontraste und Schriftgrößen an der Oberfläche, reparieren aber keine fehlenden Alt-Texte, keine unlogische Überschriftenstruktur und keine Formulare ohne Beschriftung. Behindertenverbände raten davon ab, und die Pflicht nach dem BFSG erfüllt ein Overlay nicht. Die Zeit ist in einer sauberen Umsetzung besser angelegt.
Die Anforderungen der WCAG decken sich in weiten Teilen mit dem, was Google und KI-Suchsysteme brauchen: eindeutige Überschriften, beschriebene Bilder, verständliche Linktexte, schnelle und stabile Seiten. Eine barrierefreie Website ist deshalb fast immer auch eine besser auffindbare Website. Was dafür sonst zählt, steht auf der Seite Suchmaschinenoptimierung.
Fällt die Website unter das BFSG? Welche Stufe ist das Ziel? Klärung mit IHK oder Kanzlei, technisch mit mir.
Automatischer Test plus Prüfung von Hand mit Screenreader, Tastatur und Kontrastmessung. Ergebnis: Liste nach Schweregrad.
Struktur, Kontraste, Alt-Texte, Formulare, Fokus, Medien. Bei Bedarf Theme oder Builder austauschen.
Erneute Prüfung, Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website, Einweisung für die Pflege neuer Inhalte.
Individuelle WordPress-Websites mit Strategie, klarer Struktur und eingebautem SEO.
Mehr erfahrenSuchmaschinenoptimierung für Unternehmen, die bei Google dauerhaft gefunden werden wollen.
Mehr erfahrenEntwicklung, Sicherheit, Wartung und Schulung für WordPress-Websites.
Mehr erfahrenNach dem BFSG Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen: Onlineshops, Buchungs- und Ticketsysteme, Kundenportale. Reine Informationsseiten ohne Online-Abschluss und reine B2B-Angebote sind nicht erfasst. Öffentliche Stellen sind bereits seit Jahren über andere Gesetze verpflichtet.
Nach dem BFSG nicht, wenn sie nur informiert und keinen Vertragsabschluss für Verbraucher ermöglicht. Empfehlenswert ist Barrierefreiheit trotzdem: Sie erreichen mehr Besucher und erfüllen nebenbei, was Google von einer guten Seite erwartet.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die Ausnahme gilt nicht für Hersteller von Produkten, die das Gesetz erfasst.
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Nachbesserung verlangen und im Ernstfall die Einstellung der Dienstleistung anordnen. Bußgelder sind bis 100.000 € möglich. Dazu kommen Abmahnrisiken und der Verlust von Kunden, die die Seite nicht bedienen können.
Die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA verweist. Sie ist die Referenz für die Prüfung, auch wenn das Gesetz die Norm nicht wörtlich vorschreibt.
Automatische Werkzeuge wie der Lighthouse-Bericht im Browser oder der WAVE-Test finden einen Teil der Fehler, etwa fehlende Alt-Texte und schwache Kontraste. Den Rest zeigt nur eine Prüfung von Hand: Seite ohne Maus bedienen, mit Screenreader hören, auf 200 Prozent zoomen.
Meist ja. Alt-Texte, Überschriften, Kontraste und Formularbeschriftungen lassen sich an einer sauberen WordPress-Seite nachrüsten. Grenzen setzen Themes und Page-Builder, die Struktur und Bedienung fest vorgeben; dann ist ein Relaunch oft günstiger als Flickwerk.
Bei einer neuen Website wenig zusätzlich, weil die Anforderungen zum sauberen Webdesign gehören; die Pakete beginnen bei 1.500 €. Die Nachrüstung einer bestehenden Seite hängt von ihrem Zustand ab und bekommt nach der Prüfung einen Festpreis.
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