Ein praktischer Überblick über die häufigsten DSGVO-Stolperfallen bei Unternehmenswebsites — ohne juristischen Fachjargon.


Die DSGVO ist inzwischen seit einigen Jahren in Kraft, trotzdem sehe ich bei neuen Kundenprojekten immer wieder dieselben Stolperfallen. Ein kompakter Überblick über die häufigsten davon.
Beide gehören auf jede geschäftsmäßig betriebene Website, von jeder Seite aus leicht erreichbar — das klingt selbstverständlich, fehlt aber überraschend oft bei neu übernommenen Bestandsseiten.
Schriftarten, Karten, Videos oder Analyse-Tools, die von externen Servern geladen werden, übertragen dabei oft die IP-Adresse des Besuchers — ohne dass das den Betreibern bewusst ist. Lokales Hosting solcher Ressourcen, wo möglich, ist meist die sicherere und rechtlich unkompliziertere Lösung.
Eine aktive, nicht vorausgewählte Einwilligung zur Datenverarbeitung ist Pflicht — ein bereits angehaktes Kästchen reicht nicht aus. Das ist eine der Stellen, an denen ich bei Übernahmeprojekten am häufigsten nachbessern muss.
Die meisten DSGVO-Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus fehlendem technischen Wissen darüber, was im Hintergrund einer Website eigentlich passiert. Eine einmalige technische Durchsicht deckt die häufigsten Fälle zuverlässig auf — für komplexere Fälle bleibt eine individuelle Rechtsberatung aber unersetzlich.
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