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Recht & DSGVO

EU AI Act 2026: Was jetzt für Unternehmenswebsites verpflichtend wird

Mit den 2026 greifenden Pflichten des EU AI Act für High-Risk- und bestimmte General-Purpose-KI-Anwendungen wird Transparenz beim KI-Einsatz auch für kleinere Websites relevant — ein Überblick ohne Panikmache.

📅 2. März 2026
EU AI Act 2026: Was jetzt für Unternehmenswebsites verpflichtend wird
EU AI Act 2026: Was jetzt für Unternehmenswebsites verpflichtend wird

Der AI Act ist bereits 2024 in Kraft getreten, aber viele der konkreten Pflichten gelten erst gestaffelt — ein Teil davon greift 2026. Für die meisten Kunden, mit denen ich arbeite, ist die Betroffenheit überschaubarer, als es Schlagzeilen vermuten lassen, aber ein paar Punkte sollte jeder kennen.

Wer ist überhaupt betroffen?

Relevant wird es vor allem, wenn auf einer Website Chatbots, KI-gestützte Empfehlungssysteme oder automatisierte Entscheidungsprozesse (z. B. bei Bewerbungen oder Kreditvergabe) eingesetzt werden. Eine normale Unternehmenswebsite mit statischem Content ist nicht direkt betroffen.

Die Transparenzpflicht als Minimum

Für praktisch jeden gilt: Wird ein Chatbot oder KI-generierter Content eingesetzt, muss das für Nutzer erkennbar sein — kein verstecktes „das ist eigentlich ein Bot“. Das ist im Kern keine neue Idee, sondern verschärft, was auch aus Trust-Gesichtspunkten ohnehin sinnvoll war.

Mein Rat für kleinere Unternehmen

Keine Panik, aber auch kein Ignorieren: einmal dokumentieren, welche KI-Systeme auf der eigenen Website oder in eigenen Prozessen laufen, und bei Chat- oder Empfehlungssystemen eine klare Kennzeichnung einbauen. Bei komplexeren Anwendungsfällen — etwa automatisierter Bewerberauswahl — lohnt sich eine individuelle rechtliche Prüfung, das ersetzt kein Blogbeitrag.

Konrad Griesser

Konrad Griesser

Webdesigner & SEO-Experte aus Augsburg — seit 1999

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