Webseiten für Kanzleien: worauf es bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ankommt
Ein kurzer Blick darauf, was eine Kanzlei-Website leisten muss, um Vertrauen zu schaffen und Mandanten zu gewinnen.

Dieser Beitrag informiert allgemein über rechtliche Anforderungen an Websites, so wie es das Rechtsdienstleistungsgesetz für Darstellungen in Medien zulässt (§ 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG). Er bezieht sich nicht auf Ihren Einzelfall. Die rechtliche Prüfung einer konkreten Angelegenheit ist eine Rechtsdienstleistung, die nur Rechtsanwälte und andere nach dem RDG befugte Personen erbringen dürfen (§§ 2, 3 RDG). Als Webdesigner setze ich technische Vorgaben um; die rechtliche Bewertung Ihrer Website, Ihrer Datenverarbeitung oder Ihrer Verträge gehört zu einer Kanzlei oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Rechtslage und Rechtsprechung ändern sich — maßgeblich ist der Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Kanzleien haben bei der eigenen Website ein besonderes Problem: Vertrauen ist hier alles, und Vertrauen entsteht online über Details — eine saubere, seriöse Gestaltung, korrekte Pflichtangaben, klare Fachgebiete, keine Werbefloskeln, die bei einem Anwalt fehl am Platz wirken.
Ob Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder Patentanwalt: Die Erwartungen an eine Kanzlei-Website unterscheiden sich deutlich von denen an eine normale Unternehmensseite. Es geht weniger um verkäuferische Sprache, mehr um Kompetenz, Klarheit und Erreichbarkeit.
Ich betreue seit Jahren Kanzleien in genau diesem Spannungsfeld — inklusive der laufenden Pflege, die bei Kanzlei-Websites oft unterschätzt wird, weil sich Fachgebiete und Ansprechpartner über die Zeit ändern.
Beitrag aus dem Jahr 2018, übernommen aus dem Blog meiner früheren Website. Gegenüber dem damaligen Original wurden eventuell Rechtschreibfehler korrigiert und Bilder ersetzt.
Konrad Griesser
Webdesigner & SEO-Experte aus Augsburg — seit 1999
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