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Rechnung und Umsatzsteuer in WooCommerce: Was die Software kann und wo ein Plugin anfängt

WooCommerce rechnet Umsatzsteuer korrekt – eine rechtsgültige Rechnungsnummer liefert die Software von Haus aus aber nicht.

📅 ✍️ Von Konrad Griesser
World of WordPress — Motiv der WordPress-Agentur Augsburg

Die erste Bestellung kommt an, die automatische E-Mail „Bestellung abgeschlossen“ geht raus – und dann die Frage: War das jetzt schon eine Rechnung? Nein. WooCommerce rechnet die Umsatzsteuer korrekt aus, wenn man es richtig einstellt, liefert aber von Haus aus weder eine fortlaufende Rechnungsnummer noch ein Dokument mit allen Pflichtangaben. Beides lässt sich einrichten, nur eben nicht über denselben Schalter.

Was WooCommerce selbst erledigt

Unter WooCommerce > Einstellungen > Allgemein wird zuerst festgelegt, ob Preise inklusive oder exklusive Steuer gepflegt werden, und der Steuer-Reiter freigeschaltet. Darin lassen sich Steuerklassen anlegen – Standardsatz, ermäßigter Satz, Null-Satz – und jeder Klasse ein eigener Satz pro Steuerzone zuweisen, etwa der volle Satz für die meisten Waren und der ermäßigte Satz für Bücher oder Lebensmittel in Deutschland. Jedes Produkt bekommt im Reiter „Allgemein“ eine dieser Klassen zugewiesen, der Checkout weist die Steuer dann korrekt getrennt vom Nettobetrag aus. So weit funktioniert die Rechenlogik zuverlässig, auch über mehrere Länder und Zonen hinweg.

Was in diesem Ablauf fehlt, ist das Dokument selbst: eine Rechnung nach § 14 UStG braucht eine fortlaufende, lückenlose Nummer, die Anschrift beider Seiten, das Ausstellungsdatum, die Leistungsbeschreibung und den ausgewiesenen Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Die Bestell-E-Mail von WooCommerce zeigt die Summen, erfüllt diese Liste als Beleg aber nicht vollständig.

Kleinunternehmerregelung: Software folgt, entscheidet aber nicht

WooCommerce kennt den Begriff „Kleinunternehmer“ nicht. Wer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, muss das selbst abbilden: eine eigene Steuerklasse ohne Steuersatz anlegen und sie in allen Zonen ohne Steuerbetrag hinterlegen. Den gesetzlich geforderten Hinweis – „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen“ – druckt die Software nirgends automatisch; er muss von Hand in die Rechnungsvorlage oder den Text der Bestell-E-Mail eingetragen werden. Ob und ab wann der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung sinnvoll oder nötig ist, ist eine Frage für den Steuerberater, nicht für die WooCommerce-Einstellungen – die Software setzt nur um, was dort eingetragen wird.

Rechnungsnummer und PDF: wo ein Plugin anfängt

Für drei Dinge reicht der WooCommerce-Kern nicht aus: eine fortlaufende Rechnungsnummer, die auch bei stornierten oder gelöschten Bestellungen keine Lücke bekommt, ein PDF mit allen Pflichtangaben zum Anhängen an die Bestell-E-Mail, und Storno- oder Gutschriftsbelege bei Rückerstattungen. Dafür braucht es eine Erweiterung – verbreitet ist etwa das kostenlose Plugin „WooCommerce PDF Invoices & Packing Slips“, das einen eigenen Nummernkreis führt und die Pflichtfelder in eine Vorlage einträgt. Bei einem Wechsel von einem anderen Shopsystem oder einer manuellen Rechnungsstellung ist wichtig, den bestehenden Nummernkreis im Plugin fortzusetzen, statt wieder bei 1 anzufangen – ein Bruch im Nummernkreis fällt bei einer Prüfung auf.

Wer im B2B-Geschäft verkauft, sollte zusätzlich die Pflicht zur elektronischen Rechnung im Blick haben, die inzwischen für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland gilt, mit Übergangsfristen je nach Unternehmensgröße. Die Einzelheiten zu XRechnung, ZUGFeRD und den Übergangsfristen habe ich in einem eigenen Beitrag zusammengestellt; ein reines PDF-Plugin deckt diese Pflicht in der Regel nicht ab.

Was ich vor dem ersten Verkauf prüfe

  • Steuerstatus mit dem Steuerberater klären – Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung – und erst danach in WooCommerce abbilden.
  • Steuerklassen und -zonen mit einer Testbestellung je relevantem Land durchspielen, bevor der Shop live geht.
  • Rechnungsplugin einrichten und einen bestehenden Nummernkreis, falls vorhanden, dort fortsetzen lassen.
  • Die erzeugte Rechnung einmal gegen die Pflichtangaben aus § 14 UStG durchgehen, nicht nur gegen die Vorlage im Plugin.
  • Bei Verkäufen an Unternehmen prüfen, ob und ab wann die E-Rechnungspflicht greift.

Technisch ist das kein großer Aufwand, aber die Reihenfolge entscheidet: Wer erst verkauft und danach die Rechnungsnummer nachrüstet, reißt im schlimmsten Fall einen Nummernkreis auf, der sich nicht mehr saubertreten lässt. Ein Shop, der in WordPress läuft, profitiert hier davon, dass sich Shop und Website im gleichen System pflegen lassen – die Rechnungslogik bleibt davon unberührt, läuft aber im selben Backend wie Inhalte und Design.

Kurz beantwortet

Reicht die Bestell-E-Mail von WooCommerce als Rechnung?

Nein. Sie zeigt Beträge und Steuer korrekt an, erfüllt aber nicht alle Pflichtangaben nach § 14 UStG und liefert keine fortlaufende Rechnungsnummer.

Brauche ich für einen kleinen Shop sofort ein Rechnungsplugin?

Spätestens vor dem ersten Verkauf an ein Unternehmen oder sobald Kunden eine Rechnung verlangen, ja – ein nachträglich eingeführter Nummernkreis lässt sich nicht lückenlos rückwirkend erzeugen.

Wie bilde ich die Kleinunternehmerregelung in WooCommerce ab?

Über eine eigene Steuerklasse ohne Steuerbetrag in allen Zonen, kombiniert mit dem händisch eingetragenen Pflichthinweis nach § 19 UStG in Rechnungsvorlage oder Bestell-E-Mail.

Konrad Griesser

Konrad Griesser

Webdesigner & SEO-Experte aus Augsburg — seit 1999

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